Firmung

Firmung
Fịr|mung 〈f. 20; kath. Kirche〉 vom Bischof durch Salbung u. Handauflegen vollzogenes katholisches Sakrament, dient der Kräftigung im Glauben u. verleiht die Gnade der Standhaftigkeit [→ firmen]

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Fịr|mung, die; -, -en (kath. Kirche):
Sakrament, bei dem durch Salben u. Auflegen der Hand durch den Bischof dem Firmling eine Festigung im Glauben zuteilwerden soll.

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Fịrmung
 
[eigentlich »Stärkung (im Glauben)«, zu lateinisch firmare »befestigen«, »bekräftigen«], lateinisch Confirmatio, mit Aussagen aus dem Neuen Testament (Apostelgeschichte 8, 14-17) begründetes Sakrament der katholischen, der anglikanischen und der Kirchen der Utrechter Union sowie der Ostkirchen (hier: Myronsalbung, Hạgion Myron), das Kindern im Alter von 7-12 Jahren vom Bischof, Weihbischof, einem beauftragten Abt, in außerordentlichen Fällen auch vom Gemeindepfarrer durch Handauflegung, Salbung, Gebet und einem leichten Backenstreich gespendet wird. Im kirchlichen Verständnis ergänzt und vollendet die Firmung die Taufe, gliedert den Gläubigen in vollkommener Weise in die Kirche ein und stattet ihn mit einer besonderen Kraft des Heiligen Geistes aus, die ihn befähigt, seinen Glauben in Wort und Tat zu bekennen und zu verteidigen. Taufe und Firmung als Sakramente der Initiation waren in der alten Kirche miteinander verbunden. Der in den Ostkirchen noch heute bestehende Brauch, die Kleinkinder unmittelbar nach der Taufe zu firmen (Spender der Myronsalbung ist hier der Priester), wurde in der Kirche des Westens seit dem 12. Jahrhundert aufgegeben.
 
Die Kirchen der Reformation lehnen die Firmung als Sakrament ab. Der Gedanke der Firmung lebt jedoch weiter in der Konfirmation.
 
 
F. J. Dölger: Das Sakrament der F. Historisch-dogmatisch dargestellt (Wien 1906, Nachdr. 1990);
 J. Neumann: Der Spender der F. in der Kirche bis zum Ende des kirchl. Altertums (1963);
 G. Biemer: F. Theologie u. Praxis (1973).
 

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Fịr|mung, die; -, -en (kath. Kirche): Sakrament, bei dem durch Salben u. Auflegen der Hand durch den Bischof dem Firmling eine Festigung im Glauben zuteil werden soll: einem Kind, einem Konvertiten die F. erteilen.

Universal-Lexikon. 2012.

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